Angeln mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern: Schein, Alter & Regeln

Angeln mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern: Schein, Alter & Regeln

Wenn es ein Bundesland gibt, in dem Angeln mit Kindern besonders leicht von der Hand geht, dann ist es Mecklenburg-Vorpommern. Ostsee, Bodden, tausend Seen und ruhige Flüsse – und dazu Regeln, die so familienfreundlich sind wie kaum woanders. Wenn dein Kind hier zum ersten Mal die Pose (das ist der kleine Schwimmer, der dir den Biss anzeigt) untertauchen sieht, steht dem großen Grinsen meist nichts im Weg. Schauen wir uns an, warum M-V für den Nachwuchs (und für Urlauber) so entspannt ist – verständlich erklärt, auch wenn du selbst noch nie geangelt hast.

Was Fischereischein, Jugendfischereischein und Erlaubnisschein genau bedeuten, erklären wir auf unserer Übersichtsseite Angeln mit Kindern in Deutschland.

Die wichtigsten Regeln in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder

  • Keine Fischereischeinpflicht bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: Das ist die große Besonderheit. „Eine Person, die die Fischerei ausübt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, bedarf der behördlichen Erlaubnis (Fischereischein)" – so § 7 Abs. 1 Satz 1 LFischG M-V. Darunter also: kein Schein, keine Prüfung nötig. Wunderbar familienfreundlich.
  • Keine gesetzliche Begleitpflicht: Anders als in vielen anderen Bundesländern schreibt das Fischereigesetz M-V für Kinder unter 14 keine erwachsene Aufsichtsperson vor. Sicherheitshalber gehört ein wachsames Auge natürlich trotzdem ans Wasser – aber rechtlich verlangt wird es nicht.
  • Eigene Angelerlaubnis nötig: Wer in einem Gewässer angelt, in dem er nicht selbst fischereiberechtigt ist, braucht eine auf ihn ausgestellte Fischereierlaubnis und muss sie mitführen (§ 6 LFischG M-V). Die Vorschrift gilt altersunabhängig – ein eigenständig angelndes Kind braucht sie also auch. Das LALLF betont ausdrücklich: „In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer!" Ohne Angelerlaubnis ist es Fischwilderei.
  • Mitangeln an Papas Karte – geduldet, nicht verbrieft: Angelt das Kind unter Aufsicht eines Inhabers gültiger Fischereidokumente im Rahmen von deren Geltungsbereich mit, wird das von der Fischereiaufsicht nicht beanstandet. Wichtig: Das ist eine erklärte Nichtbeanstandungspraxis des LALLF, kein Rechtsanspruch – und die Angelerlaubnis des Erwachsenen muss genug Handangeln abdecken (dürfen drei Handangeln benutzt werden, nimmt das Kind eine, der Erwachsene zwei).
  • Untergrenze: 7 Jahre – aber nur als Behördenauslegung. Das LALLF geht davon aus, dass Kinder unter 7 Jahren wegen der elterlichen Aufsichtspflicht nicht eigenständig angeln dürfen. Diese Altersgrenze steht nicht im Fischereigesetz, sie ist aus dem allgemeinen Zivilrecht abgeleitet.
  • Eigener Fischereischein schon ab 10 möglich: Auf Antrag erhält ihn, wer das zehnte Lebensjahr vollendet und die Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder davon befreit ist (§ 7 Abs. 3 LFischG M-V). Ab 14 ist er dann Pflicht.
  • Fischereiabgabe: In M-V gehören immer drei Dinge zusammen – Fischereischein, Angelerlaubnis und der Nachweis der Fischereiabgabe (aktuell 10 Euro im Jahr). Wer nicht der Fischereischeinpflicht unterliegt, ist auch von der Abgabe befreit (§ 9 Abs. 1 Satz 2 LFischG M-V) – für Kinder unter 14 entfällt sie also.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Für Urlauber besonders praktisch ist der Touristenfischereischein : Er gilt 28 Tage, kommt komplett ohne Prüfung aus, kostet inklusive Fischereiabgabe rund 24 Euro und steht jedermann offen. Damit kannst du als Erwachsener spontan im Urlaub ins Angeln reinschnuppern und dein Kind gleich mitnehmen – ohne den Aufwand einer Fischerprüfung. Gerade für Familien, die nur mal ausprobieren wollen, ob das Angeln Spaß macht, ist das ein echter Glücksgriff. In Kombination mit der Schein-Freiheit für Kinder unter 14 ist M-V damit fast schon das perfekte Einsteiger-Bundesland.

So gelingt der Start

Nutze die entspannten Regeln und fang ganz einfach an: eine leichte Pose, ein ruhiger Platz am See oder Bodden und ein bisschen Geduld reichen für die ersten Versuche. Kinder bleiben am Ball, wenn schnell mal etwas beißt – such dir also ein fischreiches Gewässer aus. Halte die ersten Sessions eher kurz und höre auf, solange die Begeisterung noch da ist. Welche Rute, Rolle und welches Zubehör zu welchem Alter passen, findest du übersichtlich bei unserer Angelausrüstung für Kinder nach Alter.

Weil es an der Küste und am See oft windig und feucht ist, lohnt sich passende Kleidung: Mit robuster, wetterfester Angelbekleidung für Kinder und Teenager bleibt dein Nachwuchs warm, trocken und gut gelaunt am Wasser.

Woher bekommst du in Mecklenburg-Vorpommern den passenden Schein?

Kinder unter 14 brauchen in M-V gar keinen Fischereischein – nur eine Angelerlaubnis fürs Gewässer. Eine erwachsene Begleitperson schreibt das Gesetz für sie nicht vor. Ab 14 ist der Touristenfischereischein (ohne Prüfung) der unkomplizierteste Weg: Den gibt es seit dem 10.12.2024 komplett online unter erlaubnis.angeln-mv.de (als PDF fürs Smartphone oder zum Ausdrucken) sowie bei kommunalen Stellen wie dem Ordnungsamt. Eine ausdrückliche Altersgrenze für den Touristenfischereischein nennen weder das Gesetz noch das LALLF – wenn dein Kind ihn nutzen soll, frag im Zweifel kurz bei der ausgebenden Stelle nach. Den regulären Fischereischein auf Lebenszeit stellt die zuständige Behörde deiner Stadt oder Gemeinde aus; möglich ist er bereits ab 10 Jahren mit bestandener Prüfung.

Immer zusätzlich: die Regeln deines Gewässers

Ganz wichtig, egal wo ihr angelt: Über die hier beschriebenen allgemeinen Regeln hinaus gelten immer die speziellen Bestimmungen des konkreten Gewässers. Jeder See, Fluss und Küstenabschnitt hat seine eigene Gewässerordnung mit eigenen Vorgaben – zum Beispiel zu erlaubten Angelmethoden und Ködern, zur Zahl der Ruten, zu Schonzeiten und Mindestmaßen, zum Nacht- und Setzkescherangeln, zur Entnahmemenge oder zu gesperrten Uferbereichen. Diese gewässerspezifischen Regeln stehen meist direkt auf dem Erlaubnisschein (der Angelkarte) oder bei der ausgebenden Stelle (Angelverein, Gewässerbewirtschafter, Behörde). Prüfe und beachte sie vor jedem Angeltag – im Zweifel gehen die Regeln des jeweiligen Gewässers den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.

Häufige Fragen (FAQ)

Braucht mein Kind in Mecklenburg-Vorpommern einen Fischereischein?

Nein. Die Fischereischeinpflicht greift erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres (§ 7 Abs. 1 Satz 1 LFischG M-V). Eine Prüfung oder ein Schein sind darunter also nicht nötig – und auch die Fischereiabgabe entfällt.

Brauchen Kinder unter 14 in M-V trotzdem eine Angelkarte?

Ja, wenn sie eigenständig angeln, brauchen sie eine eigene Angelerlaubnis (§ 6 LFischG M-V) – freie Angelgewässer gibt es in M-V nicht. Angelt das Kind dagegen unter Aufsicht eines Erwachsenen im Rahmen von dessen Dokumenten mit, wird das von der Fischereiaufsicht nicht beanstandet, solange dessen Angelerlaubnis genügend Handangeln abdeckt. Verlass dich darauf aber nicht als Rechtsanspruch – es ist eine Duldungspraxis der Behörde, keine Regelung im Gesetz.

Muss ein Erwachsener dabei sein, wenn mein Kind in M-V angelt?

Rechtlich nicht: Das Fischereigesetz M-V schreibt für Kinder unter 14 keine Begleitperson vor. Das LALLF geht allerdings davon aus, dass Kinder unter 7 Jahren wegen der elterlichen Aufsichtspflicht nicht eigenständig angeln – diese Grenze steht aber nicht im Fischereigesetz. Und unabhängig von allen Vorschriften: Am Wasser gehört ein Erwachsener in Reichweite.

Was ist der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Touristenfischereischein gilt 28 Tage, kommt ohne Prüfung aus, kostet inklusive Fischereiabgabe rund 24 Euro und steht jedermann offen. Er ist ideal, um im Urlaub spontan ins Angeln reinzuschnuppern – und du kannst dein Kind dabei mitnehmen.

Ab welchem Alter ist in M-V der Fischereischein erforderlich?

Pflicht wird er mit Vollendung des 14. Lebensjahres (§ 7 Abs. 1 Satz 1 LFischG M-V). Freiwillig erhalten kann man ihn schon früher: ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, sofern die Fischereischeinprüfung abgelegt oder erlassen wurde (§ 7 Abs. 3 LFischG M-V).

Ist Mecklenburg-Vorpommern gut für Angel-Einsteiger mit Kindern geeignet?

Ja, sehr gut. Kinder unter 14 brauchen keinen Fischereischein, und Erwachsene können mit dem prüfungsfreien Touristenfischereischein unkompliziert starten. In Kombination ist M-V damit eines der einsteigerfreundlichsten Bundesländer fürs Angeln mit Kindern.


Wir bemühen uns, euch akkurat zu informieren, und aktualisieren die Seiten regelmäßig. Die Angaben sind ohne Gewähr. Bitte weist uns auf Unstimmigkeiten hin, damit wir die Informationen aktualisieren können.

Tight Lines – euer Fin-Buddies-Team 🎣

Stand: September 2026