Angeln mit Kindern in Deutschland: Regeln in allen 16 Bundesländern

Angeln mit Kindern in Deutschland: Regeln in allen 16 Bundesländern

In Deutschland ist Angeln kein rechtsfreier Spaß am Wasser, sondern gesetzlich geregelt – aus gutem Grund, denn es geht um Tierschutz und um den Schutz unserer Gewässer. Für Familien ist das anfangs verwirrend: Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Fischereigesetz. Was in Niedersachsen gilt, kann in Bayern ganz anders aussehen.

Diese Seite bringt Ordnung ins Durcheinander. Wir erklären zuerst die wichtigsten Begriffe in einfachen Worten und geben dir dann eine Übersicht für alle 16 Länder.

Wichtiger Hinweis: Die folgenden Angaben haben den Stand 2025/2026 und sind ohne Gewähr. Mehrere Länder haben ihre Regeln zuletzt reformiert (z. B. Bayern und Baden-Württemberg). Prüfe vor dem ersten Wurf bitte immer beim Landesfischereiverband oder der Fischereibehörde deines Bundeslandes, was aktuell gilt.

Die wichtigsten Begriffe – einfach erklärt

  • Fischereischein: Der amtliche „Angel-Führerschein". Wer ihn haben will, legt in den meisten Bundesländern eine Fischerprüfung ab. Erst mit diesem Schein darf man eigenständig angeln.
  • Jugendfischereischein: Eine Art „Lernschein" für Kinder und Jugendliche. Damit dürfen sie – meist in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein – schon vor der Prüfung angeln. Ob es ihn gibt und ab welchem Alter, ist von Land zu Land verschieden.
  • Fischerprüfung: Die Prüfung, in der man Wissen über Fische, Gewässer, Gerät, Recht und Tierschutz nachweist. Das Mindestalter dafür liegt je nach Land zwischen 10 und 14 Jahren.
  • Erlaubnisschein / Angelkarte: Die Erlaubnis, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Diese braucht man zusätzlich zum Fischereischein – fast überall in Deutschland. Sie wird vom Besitzer oder Pächter des Gewässers ausgegeben (oft ein Angelverein).
  • Friedfische / Raubfische: Friedfische (z. B. Rotauge, Karausche) fressen Pflanzen und Kleintiere. Raubfische (z. B. Hecht, Zander) jagen andere Fische. Manche Bundesländer behandeln das Angeln auf Friedfische lockerer.

Wenn dir das Grundprinzip noch fehlt, lies zuerst unseren Einsteiger-Guide zum Angeln mit Kindern.

Drei Dinge, die fast überall gleich sind

Bei allen Unterschieden gibt es ein paar Punkte, die du bundesweit beachten musst:

  1. Erlaubnisschein zusätzlich nötig. Egal ob Kind oder Erwachsener: Der Fischereischein allein reicht nicht. Für das konkrete Gewässer braucht man fast immer eine Angelkarte. Eine Ausnahme greift meist nur, wenn das Kind im Rahmen der Papiere eines beaufsichtigenden Erwachsenen mitangelt.
  2. Aufsicht für Kinder. In nahezu allen Ländern dürfen Kinder nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers angeln. Eigenständig geht es meist erst nach bestandener Fischerprüfung.
  3. Tierschutz geht vor. Das Tierschutzgesetz gilt bundesweit. Das Abködern lebender Fische sowie das fachgerechte Betäuben und Töten sind sehr jungen Kindern überall untersagt – das übernimmt die sachkundige erwachsene Begleitperson. Auch Schonzeiten (Zeiträume, in denen bestimmte Fische nicht gefangen werden dürfen) und Mindestmaße (Mindestlängen, ab denen man einen Fisch entnehmen darf) gelten unabhängig vom Alter.

Wähle dein Bundesland

Weil die wichtigsten Suchfragen lauten „Darf mein Kind in Bayern angeln?" oder „Welcher Schein gilt in NRW?", haben wir für jedes Bundesland eine eigene, ausführliche Seite mit allen Details erstellt. Klick dich direkt zu deinem Land:

Übersicht: Regeln für Kinder in den 16 Bundesländern

Die Tabelle fasst die kinder- und jugendspezifischen Regeln zusammen. „Nur in Begleitung" bedeutet: in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins. Für die Details klickst du auf dein Bundesland.

Bundesland Jugendfischereischein Allein angeln? Fischerprüfung ab Besonderheit
Baden-Württemberg ab 7 bis Ende des Jahres, in dem das 16. Lj. erreicht wird Nur in Begleitung/Aufsicht ab 10 Jahren Einstiegsalter 2024 von 10 auf 7 gesenkt
Bayern abgeschafft (seit 1.1.2025) 7–17 nur in Begleitung ab 14 (Kurs ab 12) Mindestalter 7; keine Fischereiabgabe für Minderjährige
Berlin 12–18 Jahre (ohne Prüfung) Nur in Begleitung, nur Friedfischangel ab 14 Jahren Unter 12 nur über Einzelregelung unter Aufsicht
Brandenburg ab 8 bis 18 (v. a. fürs Angeln in anderen Ländern) Friedfischangeln auch eigenständig möglich nur für Raubfischangeln nötig Friedfischangeln ohne Prüfung für jedermann
Bremen kein eigener Jugendfischereischein Unter 14 nur in Begleitung ab 14 Jahren
Hamburg kein eigener Jugendfischereischein Unter 12 nur unter Aufsicht, nur Handangel ab 12 Jahren
Hessen Quellenlage uneinheitlich (bitte prüfen) 10–16 nur unter Aufsicht, Handangel ab 14 Jahren Kinder unter 10 nur als „Helfer"
Mecklenburg-Vorpommern nicht nötig (keine Scheinpflicht unter 14) Unter 14 ohne Schein, aber mit eigener Angelerlaubnis ab 14 Jahren Touristenfischereischein (28 Tage, ohne Prüfung)
Niedersachsen kein Jugend- oder Touristenschein Unter 14 nur unter Aufsicht (zur Prüfungsvorbereitung) Prüfung ab 12, Schein ab 14 Achtung: Prüfung am besten erst mit 14 ablegen
Nordrhein-Westfalen 10–16 Jahre (ca. 8 €/Jahr) Nur in Begleitung Prüfung ab 13, Schein ab 14 „Kinderangelerlass" für unter 10-Jährige
Rheinland-Pfalz 7–16 Jahre Nur in Begleitung ab 14 Jahren Unter 10: kein Betäuben/Töten erlaubt
Saarland bis 16 Jahre Nur in Begleitung ab 14 Jahren
Sachsen 9–16 Jahre (ohne Prüfung) Nur in Begleitung – Ausnahme: ≥ 1 Jahr Vereinsmitglied regulär ab 16 Ausnahme für betreute Vereins-Veranstaltungen
Sachsen-Anhalt 8–14 Jahre, nur Friedfisch Nur in Begleitung Jugendfischerprüfung ab 8, regulär ab 14 Kindgerechte Jugendfischerprüfung schon ab 8
Schleswig-Holstein kein klassischer Jugendschein; eigener Schein ab 12 Unter 12 nur unter Aufsicht Schein ab 12, Pflicht ab 14 Urlauberfischereischein (28 Tage); seit 10/2025 digital + Praxistag
Thüringen 8–14 Jahre Nur in Begleitung – Ausnahme: Prüfung bestanden ab 14 Jahren Befreiung von der Begleitpflicht nach bestandener Prüfung

Weil sich die Regeln ändern und in Details (z. B. genaues Mindestalter, Friedfisch-Beschränkungen) komplizierter sein können, gilt: Diese Tabelle ist dein erster Überblick – die verbindliche Auskunft gibt dir der Landesverband. Klick auf dein Bundesland für die ausführliche Seite.

Besondere Fälle, die du kennen solltest

Friedfischangeln ohne Prüfung: Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern

In Brandenburg darf jedermann – auch ohne Prüfung und Fischereischein – auf Friedfische angeln. In Mecklenburg-Vorpommern unterliegen Kinder unter 14 gar nicht der Fischereischeinpflicht. Diese beiden Länder sind deshalb für einen unkomplizierten Familieneinstieg besonders beliebt. Eine gewässerbezogene Angelerlaubnis braucht man trotzdem.

Urlaubs- und Touristenscheine: MV & Schleswig-Holstein

Wer im Norden Urlaub macht, kann oft ohne Prüfung loslegen: Mecklenburg-Vorpommern bietet einen Touristenfischereischein (28 Tage gültig), Schleswig-Holstein einen Urlauberfischereischein (28 Tage, einmal im Jahr verlängerbar). In Schleswig-Holstein läuft die Beantragung seit Oktober 2025 nur noch digital. Solche Scheine sind ein toller Weg, um mit der Familie ins Angeln hineinzuschnuppern.

Reform in Bayern und Baden-Württemberg

In Bayern wurde zum 1. Januar 2025 der Jugendfischereischein abgeschafft und das Mindestalter auf 7 Jahre gesenkt – Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 angeln in verantwortlicher Begleitung. Baden-Württemberg hat das Einstiegsalter 2024 ebenfalls auf 7 Jahre gesenkt. Hier zeigt sich der allgemeine Trend: Der Einstieg wird für Familien einfacher.

Und die richtige Ausrüstung?

Wenn die rechtliche Seite geklärt ist, geht es ans Praktische. Welche Rute, welche Rolle und welche Kleidung zum Alter deines Kindes passt, liest du in Angelausrüstung für Kinder nach Alter. Robuste Shirts und Hoodies für kleine Petrijünger findest du in unserer Angelbekleidung für Kinder und Teenager – damit der Nachwuchs am Wasser auch wie ein echter Angler aussieht.

Immer zusätzlich: die Regeln deines Gewässers

Ganz wichtig, egal wo ihr angelt: Über die hier beschriebenen allgemeinen Regeln hinaus gelten immer die speziellen Bestimmungen des konkreten Gewässers. Jeder See, Fluss und Küstenabschnitt hat seine eigene Gewässerordnung mit eigenen Vorgaben – zum Beispiel zu erlaubten Angelmethoden und Ködern, zur Zahl der Ruten, zu Schonzeiten und Mindestmaßen, zum Nacht- und Setzkescherangeln, zur Entnahmemenge oder zu gesperrten Uferbereichen. Diese gewässerspezifischen Regeln stehen meist direkt auf dem Erlaubnisschein (der Angelkarte) oder bei der ausgebenden Stelle (Angelverein, Gewässerbewirtschafter, Behörde). Prüfe und beachte sie vor jedem Angeltag – im Zweifel gehen die Regeln des jeweiligen Gewässers den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welchem Alter darf mein Kind in Deutschland angeln?

Das ist Ländersache. In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz) liegt das Einstiegsalter bei 7 Jahren, in anderen bei 8, 9 oder 10. Eigenständig angeln dürfen Kinder meist erst nach der Fischerprüfung, die je nach Land ab 10 bis 14 Jahren möglich ist. Bis dahin gilt fast überall: nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischein-Inhabers.

Braucht mein Kind einen Jugendfischereischein?

In vielen Bundesländern ja – etwa in NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Berlin. In Bayern wurde er abgeschafft, in Bremen, Hamburg und Niedersachsen gibt es ihn gar nicht, und in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Kinder unter 14 ohnehin keinen Schein. Prüfe die Regel für dein Bundesland in der Tabelle oben und beim Landesverband.

Darf mein Kind alleine angeln gehen?

In der Regel nein. Fast überall ist die Begleitung durch einen volljährigen Inhaber eines Fischereischeins vorgeschrieben. Erst nach bestandener Fischerprüfung darf der Nachwuchs in den meisten Ländern eigenständig ans Wasser. Einzelne Länder kennen Ausnahmen (z. B. Sachsen nach einem Jahr Vereinsmitgliedschaft, Thüringen nach bestandener Prüfung).

Wo kann man mit Kindern ohne Prüfung angeln?

Besonders unkompliziert ist es in Brandenburg (Friedfischangeln ohne Prüfung), in Mecklenburg-Vorpommern (keine Scheinpflicht unter 14, plus Touristenfischereischein) und in Schleswig-Holstein (Urlauberfischereischein). Eine Angelkarte fürs Gewässer braucht man aber überall.

Darf mein Kind den gefangenen Fisch selbst töten?

Nein. Das fachgerechte Betäuben und Töten von Fischen ist tierschutzrelevant und Erwachsenensache. Sehr junge Kinder dürfen auch keine lebenden Köderfische abködern. Diese Aufgaben übernimmt die sachkundige erwachsene Begleitperson.

Gelten Schonzeiten und Mindestmaße auch für Kinder?

Ja. Schonzeiten und Mindestmaße gelten unabhängig vom Alter und sind in der Fischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Sie schützen die Fischbestände und sind für alle verbindlich.


Stand 2025/2026 · Ohne Gewähr · Verbindliche Auskünfte erteilen die Landesfischereiverbände und Fischereibehörden. Tight Lines – euer Fin-Buddies-Team 🎣