Angeln mit Kindern in Deutschland: Regeln in allen 16 Bundesländern
Angeln mit Kindern in Deutschland: Regeln in allen 16 Bundesländern
In Deutschland ist Angeln kein rechtsfreier Spaß am Wasser, sondern gesetzlich geregelt – aus gutem Grund, denn es geht um Tierschutz und um den Schutz unserer Gewässer. Für Familien ist das anfangs verwirrend: Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Fischereigesetz. Was in Niedersachsen gilt, kann in Bayern ganz anders aussehen.
Diese Seite bringt Ordnung ins Durcheinander. Wir erklären zuerst die wichtigsten Begriffe in einfachen Worten und geben dir dann eine Übersicht für alle 16 Länder.
Wichtiger Hinweis: Die folgenden Angaben haben den Stand September 2026 und sind ohne Gewähr. Gerade in den letzten Monaten haben auffällig viele Länder ihr Fischereirecht reformiert – Rheinland-Pfalz (Februar 2026), Sachsen-Anhalt (März 2026), Brandenburg (April 2026) und Nordrhein-Westfalen (Juli 2026). Viele Behörden- und Verbandsseiten sind noch nicht nachgezogen. Prüfe vor dem ersten Wurf bitte immer beim Landesfischereiverband oder der Fischereibehörde deines Bundeslandes, was aktuell gilt.
Die wichtigsten Begriffe – einfach erklärt
- Fischereischein: Der amtliche „Angel-Führerschein". Wer ihn haben will, legt in den meisten Bundesländern eine Fischerprüfung ab. Erst mit diesem Schein darf man eigenständig angeln.
- Jugendfischereischein: Eine Art „Lernschein" für Kinder und Jugendliche. Damit dürfen sie – meist in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein – schon vor der Prüfung angeln. Ob es ihn gibt und ab welchem Alter, ist von Land zu Land verschieden.
- Fischerprüfung: Die Prüfung, in der man Wissen über Fische, Gewässer, Gerät, Recht und Tierschutz nachweist. Das Mindestalter dafür liegt je nach Land zwischen 10 und 14 Jahren.
- Erlaubnisschein / Angelkarte: Die Erlaubnis, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Diese braucht man zusätzlich zum Fischereischein – fast überall in Deutschland. Sie wird vom Besitzer oder Pächter des Gewässers ausgegeben (oft ein Angelverein).
- Friedfische / Raubfische: Friedfische (z. B. Rotauge, Karausche) fressen Pflanzen und Kleintiere. Raubfische (z. B. Hecht, Zander) jagen andere Fische. Manche Bundesländer behandeln das Angeln auf Friedfische lockerer.
Wenn dir das Grundprinzip noch fehlt, lies zuerst unseren Einsteiger-Guide zum Angeln mit Kindern.
Drei Dinge, die fast überall gleich sind
Bei allen Unterschieden gibt es ein paar Punkte, die du bundesweit beachten musst:
- Erlaubnisschein zusätzlich nötig. Egal ob Kind oder Erwachsener: Der Fischereischein allein reicht nicht. Für das konkrete Gewässer braucht man fast immer eine Angelkarte. Diese erhält man in regionalen Angelgeschäften oder der Hejfish-App. Eine Ausnahme greift meist nur, wenn das Kind im Rahmen der Papiere eines beaufsichtigenden Erwachsenen mitangelt.
- Aufsicht für Kinder. In nahezu allen Ländern dürfen Kinder nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers angeln. Eigenständig geht es meist erst nach bestandener Fischerprüfung.
- Tierschutz geht vor. Das Tierschutzgesetz gilt bundesweit. Das Abhaken lebender Fische sowie das fachgerechte Betäuben und Töten sind sehr jungen Kindern überall untersagt – das übernimmt die sachkundige erwachsene Begleitperson. Auch Schonzeiten (Zeiträume, in denen bestimmte Fische nicht gefangen werden dürfen) und Mindestmaße (Mindestlängen, ab denen man einen Fisch entnehmen darf) gelten unabhängig vom Alter.
Wähle dein Bundesland
Weil die wichtigsten Suchfragen lauten „Darf mein Kind in Bayern angeln?" oder „Welcher Schein gilt in NRW?", haben wir für jedes Bundesland eine eigene, ausführliche Seite mit allen Details erstellt. Klick dich direkt zu deinem Land:
- Angeln mit Kindern in Baden-Württemberg
- Angeln mit Kindern in Bayern
- Angeln mit Kindern in Berlin
- Angeln mit Kindern in Brandenburg
- Angeln mit Kindern in Bremen
- Angeln mit Kindern in Hamburg
- Angeln mit Kindern in Hessen
- Angeln mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern
- Angeln mit Kindern in Niedersachsen
- Angeln mit Kindern in Nordrhein-Westfalen
- Angeln mit Kindern in Rheinland-Pfalz
- Angeln mit Kindern im Saarland
- Angeln mit Kindern in Sachsen
- Angeln mit Kindern in Sachsen-Anhalt
- Angeln mit Kindern in Schleswig-Holstein
- Angeln mit Kindern in Thüringen
Übersicht: Regeln für Kinder in den 16 Bundesländern
Die Tabelle fasst die kinder- und jugendspezifischen Regeln zusammen. „Nur in Begleitung" bedeutet: in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins. Für die Details klickst du auf dein Bundesland.
| Bundesland | Jugendfischereischein | Allein angeln? | Fischerprüfung ab | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ab 7 bis Ende des Jahres, in dem das 16. Lj. erreicht wird | Nur in Begleitung/Aufsicht | ab 10 Jahren | Einstiegsalter 2024 von 10 auf 7 gesenkt |
| Bayern | abgeschafft (seit 1.1.2025) | 7–17 nur in Begleitung | Prüfung ab 12, Schein ab 14 | Ohne eigenen Schein keine Gebühr/Abgabe; mit Schein schon |
| Berlin | 12–18 Jahre (ohne Prüfung) | Nur in Begleitung, nur Friedfischangel | ab 14 Jahren | Unter 12 nur über Einzelregelung unter Aufsicht |
| Brandenburg | ab 8 bis 18 (v. a. fürs Angeln in anderen Ländern) | Friedfischangeln auch eigenständig möglich | nur für Raubfischangeln nötig | Friedfischangeln ohne Prüfung für jedermann |
| Bremen | kein eigener Jugendfischereischein | Unter 14 nur in Begleitung | ab 14 Jahren | – |
| Hamburg | kein eigener Jugendfischereischein | Unter 15 ohne Schein, nur Handangel, volljährige Aufsicht | Schein ab 12, auf Lebenszeit | Fischereiabgabe auch für scheinfrei angelnde Kinder |
| Hessen | abgeschafft (seit 29.11.2022) | 10 bis unter 16 scheinfrei, Handangel, volljährige Aufsicht | Schein ab 14; Prüfung ohne Mindestalter | Kinder unter 10 nur als „Helfer"; Abgabe 3,50 €/Jahr |
| Mecklenburg-Vorpommern | nicht nötig (keine Scheinpflicht unter 14) | Unter 14 ohne Schein, aber mit eigener Angelerlaubnis | ab 14 Jahren | Touristenfischereischein (28 Tage, ohne Prüfung) |
| Niedersachsen | kein Jugend- oder Touristenschein | Unter 14 nur unter Aufsicht (zur Prüfungsvorbereitung) | Schein ab 14; Prüfungszulassung ab 12 über den Verband | Verband rät, die Prüfung erst mit 14 abzulegen |
| Nordrhein-Westfalen | abgeschafft (seit 1.7.2026) | ab 12 mit Prüfung eigenständig; jünger nur in Begleitung | Prüfung/Schein ab 12 | Digitaler Fischereischein; Schein auf Lebenszeit möglich |
| Rheinland-Pfalz | abgeschafft (seit 19.2.2026) | 7 bis unter 18 scheinfrei, volljährige Begleitung mit Eingriffspflicht | Schein ab 13 | Unter 10: kein Abködern/Betäuben/Töten; Abgabe auch für Kinder |
| Saarland | bis 16 Jahre | Nur in Begleitung | ab 14 Jahren | – |
| Sachsen | 9 bis unter 16 (ohne Prüfung) | Nur in Begleitung – Ausnahme: ≥ 1 Jahr Vereinsmitglied | regulär ab 14 | Ausnahme für betreute Vereins-Veranstaltungen |
| Sachsen-Anhalt | abgeschafft (seit 31.3.2026); neu: Friedfischfischereischein ab 8 | Keine gesetzliche Begleitpflicht beim Friedfischfischereischein | Friedfischprüfung ab 8, regulär ab 12 | Alte Jugendscheine und -prüfungen behalten Bestandsschutz |
| Schleswig-Holstein | kein klassischer Jugendschein; eigener Schein ab 12 | Unter 12 nur unter Aufsicht | Schein ab 12, Pflicht ab 14 | Urlauberfischereischein (28 Tage); seit 10/2025 digital + Praxistag |
| Thüringen | 8–14 Jahre | Nur in Begleitung – Ausnahme: Prüfung bestanden | ab 14 Jahren | Befreiung von der Begleitpflicht nach bestandener Prüfung |
Weil sich die Regeln ändern und in Details (z. B. genaues Mindestalter, Friedfisch-Beschränkungen) komplizierter sein können, gilt: Diese Tabelle ist dein erster Überblick – die verbindliche Auskunft gibt dir der Landesverband. Klick auf dein Bundesland für die ausführliche Seite. Wir bemühen uns diese Informationen aktuell zu halten. Falls du einen Fehler findest, gib' uns bitte über das Kontaktformular Bescheid.
Besondere Fälle, die du kennen solltest
Friedfischangeln ohne Prüfung: Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern
In Brandenburg darf jedermann – auch ohne Prüfung und Fischereischein – auf Friedfische angeln. In Mecklenburg-Vorpommern unterliegen Kinder unter 14 gar nicht der Fischereischeinpflicht. Diese beiden Länder sind deshalb für einen unkomplizierten Familieneinstieg besonders beliebt. Eine gewässerbezogene Angelerlaubnis braucht man trotzdem.
Urlaubs- und Touristenscheine: MV & Schleswig-Holstein
Wer im Norden Urlaub macht, kann oft ohne Prüfung loslegen: Mecklenburg-Vorpommern bietet einen Touristenfischereischein (28 Tage gültig), Schleswig-Holstein einen Urlauberfischereischein (28 Tage, einmal im Jahr verlängerbar). In Schleswig-Holstein läuft die Beantragung seit Oktober 2025 nur noch digital. Solche Scheine sind ein toller Weg, um mit der Familie ins Angeln hineinzuschnuppern.
Die Reformwelle 2025/2026
In Bayern wurde zum 1. Januar 2025 der Jugendfischereischein abgeschafft und das Mindestalter auf 7 Jahre gesenkt – Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 angeln in verantwortlicher Begleitung. Baden-Württemberg hat das Einstiegsalter 2024 ebenfalls auf 7 Jahre gesenkt.
2026 kam eine ganze Welle dazu: Rheinland-Pfalz hat den Jugendfischereischein zum 19. Februar abgeschafft – dort angeln jetzt alle von 7 bis unter 18 ohne eigenen Schein in volljähriger Begleitung. Sachsen-Anhalt hat ihn zum 31. März durch den Friedfischfischereischein ab 8 Jahren ersetzt. Brandenburg hat zum 24. April das begleitete Angeln für Kinder unter 8 ins Gesetz geschrieben und Kinder unter 14 von der Fischereiabgabe befreit. Und Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Juli den Jugendfischereischein gestrichen und Prüfung wie Schein auf 12 Jahre abgesenkt.
Der Trend ist eindeutig: Der Einstieg wird für Familien einfacher – aber die Länder gehen dabei sehr unterschiedliche Wege.
Und die richtige Ausrüstung?
Wenn die rechtliche Seite geklärt ist, geht es ans Praktische. Welche Rute, welche Rolle und welche Kleidung zum Alter deines Kindes passt, liest du in Angelausrüstung für Kinder nach Alter. Robuste Shirts und Hoodies für kleine Petrijünger findest du in unserer Angelbekleidung für Kinder und Teenager – damit der Nachwuchs am Wasser auch wie ein echter Angler aussieht.
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Woher bekommt man den Jugendfischereischein?
In den meisten Bundesländern stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung deines Hauptwohnsitzes den (Jugend-)Fischereischein aus – je nach Ort im Bürgeramt/Bürgerbüro oder im Ordnungsamt. Mitzubringen sind in der Regel der Personalausweis, ein aktuelles Passfoto und – bei Minderjährigen – die Einverständniserklärung der Eltern; für den regulären Schein zusätzlich das Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung.
Wichtige Abweichungen: In Sachsen-Anhalt ist der Landkreis (untere Fischereibehörde) zuständig, in Berlin das Fischereiamt (nicht das Bürgeramt), in Bremen das BürgerServiceCenter und in Hamburg die BUKEA unter anderem für Scheine von Personen ohne deutschen Wohnsitz. Einige Länder haben den Jugendfischereischein abgeschafft oder nie gehabt (Bayern seit 2025, Hessen seit 2022, Rheinland-Pfalz seit Februar 2026, Sachsen-Anhalt seit März 2026, NRW seit Juli 2026, dazu Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern). Wo genau du den Schein in deinem Bundesland bekommst, steht auf der jeweiligen Länderseite – klick dich oben einfach zu deinem Land. Gebühren und Unterlagen legt oft die Kommune fest, im Zweifel kurz bei deiner Gemeinde nachfragen.
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Immer zusätzlich: die Regeln deines Gewässers
Ganz wichtig, egal wo ihr angelt: Über die hier beschriebenen allgemeinen Regeln hinaus gelten immer die speziellen Bestimmungen des konkreten Gewässers. Jeder See, Fluss und Küstenabschnitt hat seine eigene Gewässerordnung mit eigenen Vorgaben – zum Beispiel zu erlaubten Angelmethoden und Ködern, zur Zahl der Ruten, zu Schonzeiten und Mindestmaßen, zum Nacht- und Setzkescherangeln, zur Entnahmemenge oder zu gesperrten Uferbereichen. Diese gewässerspezifischen Regeln stehen meist direkt auf dem Erlaubnisschein (der Angelkarte) oder bei der ausgebenden Stelle (Angelverein, Gewässerbewirtschafter, Behörde). Prüfe und beachte sie vor jedem Angeltag – im Zweifel gehen die Regeln des jeweiligen Gewässers den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab welchem Alter darf mein Kind in Deutschland angeln?
Das ist Ländersache. In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz) liegt das Einstiegsalter bei 7 Jahren, in anderen bei 8, 9 oder 10; in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gibt es für Kinder gar keine Scheinpflicht. Eigenständig angeln dürfen Kinder meist erst nach der Fischerprüfung – je nach Land ab 8 (Sachsen-Anhalt, Friedfisch) bis 14 Jahren. Bis dahin gilt fast überall: nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers, meist eines volljährigen.
Braucht mein Kind einen Jugendfischereischein?
Das ändert sich gerade rasant. Es gibt ihn noch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und im Saarland. Abgeschafft wurde er in Bayern (2025), Hessen (2022), Rheinland-Pfalz (Februar 2026), Sachsen-Anhalt (März 2026, ersetzt durch den Friedfischfischereischein) und Nordrhein-Westfalen (Juli 2026). In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gab es ihn nie, und in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Kinder unter 14 ohnehin keinen Schein. Prüfe die Regel für dein Bundesland in der Tabelle oben.
Darf mein Kind alleine angeln gehen?
In der Regel nein. Fast überall ist die Begleitung durch einen volljährigen Inhaber eines Fischereischeins vorgeschrieben. Erst nach bestandener Fischerprüfung darf der Nachwuchs in den meisten Ländern eigenständig ans Wasser. Einzelne Länder kennen Ausnahmen (z. B. Sachsen nach einem Jahr Vereinsmitgliedschaft, Thüringen nach bestandener Prüfung).
Wo kann man mit Kindern ohne Prüfung angeln?
Besonders unkompliziert ist es in Brandenburg (Friedfischangeln ohne Prüfung), in Mecklenburg-Vorpommern (keine Scheinpflicht unter 14, plus Touristenfischereischein) und in Schleswig-Holstein (Urlauberfischereischein). Eine Angelkarte fürs Gewässer braucht man aber überall.
Darf mein Kind den gefangenen Fisch selbst töten?
Nein. Das fachgerechte Betäuben und Töten von Fischen ist tierschutzrelevant und Erwachsenensache. Sehr junge Kinder dürfen auch keine lebenden Köderfische abködern. Diese Aufgaben übernimmt die sachkundige erwachsene Begleitperson.
Gelten Schonzeiten und Mindestmaße auch für Kinder?
Ja. Schonzeiten und Mindestmaße gelten unabhängig vom Alter und sind in der Fischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Sie schützen die Fischbestände und sind für alle verbindlich.
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Tight Lines – euer Fin-Buddies-Team 🎣
Stand: September 2026