Angeln mit Kindern in Sachsen-Anhalt: Schein, Alter & Regeln

Angeln mit Kindern in Sachsen-Anhalt: Schein, Alter & Regeln

Sachsen-Anhalt ist gespickt mit tollen Angelgewässern – die Elbe, die Saale, der Arendsee und unzählige Seen aus dem ehemaligen Bergbau locken Familien ans Wasser. Und ehrlich gesagt: Es gibt kaum einen schöneren Moment, als wenn dein Kind zum ersten Mal die Pose (so heißt der kleine Schwimmer an der Schnur, der dir den Biss anzeigt) wegtauchen sieht und vor Freude jubelt. Damit dieser Moment auch ohne böses Erwachen klappt, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Regeln in Sachsen-Anhalt. Keine Sorge – wir machen das verständlich, auch wenn du selbst noch nie eine Angel in der Hand hattest.

Was Fischereischein, Jugendfischereischein und Erlaubnisschein genau bedeuten, erklären wir auf unserer Übersichtsseite Angeln mit Kindern in Deutschland.

Die wichtigsten Regeln in Sachsen-Anhalt für Kinder

Sachsen-Anhalt hat sein Fischereigesetz im März 2026 geändert. Der Jugendfischereischein ist dabei weggefallen:

  • Neu: der Friedfischfischereischein ab 8 Jahren. „Personen, die das achte Lebensjahr vollendet haben, darf ein Friedfischfischereischein erteilt werden, sofern sie die Friedfischfischerprüfung bestanden haben" (§ 29 Abs. 1 Satz 1 FischG LSA, gültig seit 31.03.2026). Er ersetzt den früheren Jugendfischereischein.
  • Nur Friedfischfang: Der Friedfischfischereischein berechtigt ausschließlich zum Friedfischfang (§ 29 Abs. 4 FischG LSA). Friedfische sind Fische, die sich von Pflanzen und Kleintieren ernähren – etwa Rotaugen oder Brassen, keine Raubfische.
  • Keine gesetzliche Begleitpflicht: Das ist neu und wird oft falsch dargestellt. § 29 Abs. 4 FischG LSA knüpft die Begleitpflicht ausdrücklich nur an den Sonderfischereischein (für Menschen mit Behinderung), nicht an den Friedfischfischereischein. Für dein Kind mit Friedfischfischereischein schreibt das Gesetz also keine erwachsene Begleitperson vor. Am Wasser gehört ein Erwachsener natürlich trotzdem dazu.
  • Prüfung unter erleichterten Bedingungen: „Zur Erlangung eines Friedfischfischereischeines ist eine Friedfischfischerprüfung vorzusehen. Die Friedfischfischerprüfung wird unter erleichterten Bedingungen abgelegt" (§ 31 FischG LSA). Wie genau sie abläuft, regelt eine Verordnung des Ministeriums – frag die Einzelheiten beim Landesanglerverband oder der unteren Fischereibehörde nach.
  • Regulärer Fischereischein ab 12: „Bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres darf ausschließlich ein Friedfischfischereischein erteilt werden" (§ 29 Abs. 1 Satz 2 FischG LSA). Im Umkehrschluss ist der reguläre Fischereischein nach § 28 FischG LSA ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich – vorausgesetzt, die Fischerprüfung ist bestanden. Eine eigene Altersgrenze nennt § 28 selbst nicht.
  • Bestandsschutz für alte Scheine und Prüfungen: „Jugendfischereischeine, die vor dem Tag des Inkrafttretens […] ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für die ausgestellte Dauer" (§ 57 Abs. 2 FischG LSA). Und wer die alte Jugendfischerprüfung bestanden hat, ist von der Friedfischfischerprüfung befreit (§ 57 Abs. 3) – den Nachweis musst du selbst vorlegen.
  • Kinder als Unterstützung: Kein Fischereischein ist nötig für Personen, „die einen fischereibefugten Inhaber eines Fischereischeines nach Absatz 1 bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen" (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 FischG LSA). Darüber dürfen also auch jüngere Kinder mithelfen. Tierschutzrelevante Handgriffe – Abködern lebender Fische, Betäuben, Töten – bleiben Sache der erwachsenen Person; das folgt aus dem Tierschutzgesetz des Bundes, nicht aus dem Fischereirecht.
  • Erlaubnisschein / Angelkarte: Zusätzlich zum Schein brauchst du immer eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer. Sie regelt, wo, wann und worauf geangelt werden darf. Ohne sie geht es nicht.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bleibt kinderfreundlich, hat den Weg dorthin aber im März 2026 umgebaut. Statt des Jugendfischereischeins gibt es jetzt den Friedfischfischereischein ab 8 Jahren, für den eine Prüfung „unter erleichterten Bedingungen" abgelegt wird (§ 31 FischG LSA). Der zweite große Unterschied: Anders als in den meisten Bundesländern schreibt das Gesetz für Kinder mit diesem Schein keine erwachsene Begleitperson vor – die Begleitpflicht in § 29 Abs. 4 FischG LSA gilt nur für den Sonderfischereischein.

Ein ehrlicher Hinweis: Die Novelle ist frisch, und viele Verbands- und Landkreisseiten führen noch den alten Jugendfischereischein. Alte Scheine bleiben gültig, und eine bereits bestandene Jugendfischerprüfung wird angerechnet (§ 57 Abs. 2 und 3 FischG LSA). Wenn dir eine Stelle etwas anderes sagt, hilft der Verweis auf das Gesetz vom 21.03.2026.

So gelingt der Start

Fang klein an: Eine einfache Pose, ein leichtes Vorfach (das ist das dünne Schnurstück direkt am Haken) und ein ruhiger Platz am Wasser reichen für die ersten Versuche völlig. Da in Sachsen-Anhalt mit dem Friedfischfischereischein ohnehin der Friedfischfang im Vordergrund steht, passt das perfekt – ein kleiner Rotaugen-Schwarm sorgt für jede Menge Bisse und strahlende Kinderaugen. Plane lieber kurze Sessions ein als einen ganzen Tag, denn die Aufmerksamkeitsspanne ist begrenzt und ein gutes Ende sorgt für Lust aufs nächste Mal. Welche Rute, Rolle und welches Zubehör zu welchem Alter passen, findest du übersichtlich bei unserer Angelausrüstung für Kinder nach Alter.

Und weil am Wasser oft Wind weht und es früh feucht wird, lohnt sich passende Kleidung: Robuste, wetterfeste und natürlich coole Angelbekleidung für Kinder und Teenager sorgt dafür, dass dein Nachwuchs nicht nach einer halben Stunde fröstelnd ans Auto will.

Woher bekommst du in Sachsen-Anhalt den passenden Schein?

In Sachsen-Anhalt ist – anders als die übliche Gemeinde-Regel – die untere Fischereibehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig (oft das Ordnungsamt des Landkreises). Den Friedfischfischereischein gibt es ab dem vollendeten 8. Lebensjahr nach bestandener Friedfischfischerprüfung. Mitbringen: Personalausweis/Altersnachweis, ein Passfoto, das Einverständnis der Eltern und den Prüfungsnachweis. Wer noch die alte Jugendfischerprüfung hat, legt diesen Nachweis vor und ist von der neuen Prüfung befreit. Für Minderjährige können die Landkreise niedrigere Gebühren erheben (§ 30 FischG LSA); die Beträge sind je Landkreis unterschiedlich.

Immer zusätzlich: die Regeln deines Gewässers

Ganz wichtig, egal wo ihr angelt: Über die hier beschriebenen allgemeinen Regeln hinaus gelten immer die speziellen Bestimmungen des konkreten Gewässers. Jeder See, Fluss und Küstenabschnitt hat seine eigene Gewässerordnung mit eigenen Vorgaben – zum Beispiel zu erlaubten Angelmethoden und Ködern, zur Zahl der Ruten, zu Schonzeiten und Mindestmaßen, zum Nacht- und Setzkescherangeln, zur Entnahmemenge oder zu gesperrten Uferbereichen. Diese gewässerspezifischen Regeln stehen meist direkt auf dem Erlaubnisschein (der Angelkarte) oder bei der ausgebenden Stelle (Angelverein, Gewässerbewirtschafter, Behörde). Prüfe und beachte sie vor jedem Angeltag – im Zweifel gehen die Regeln des jeweiligen Gewässers den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welchem Alter darf mein Kind in Sachsen-Anhalt angeln?

Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr mit dem Friedfischfischereischein, für den die Friedfischfischerprüfung unter erleichterten Bedingungen abgelegt wird (§ 29 Abs. 1, § 31 FischG LSA). Den Jugendfischereischein gibt es seit dem 31.03.2026 nicht mehr; bereits ausgestellte Scheine bleiben aber bis zum Ablauf gültig.

Was bedeutet die Friedfisch-Beschränkung?

Mit dem Friedfischfischereischein darf in Sachsen-Anhalt nur auf Friedfische geangelt werden (§ 29 Abs. 4 FischG LSA). Friedfische sind Fische, die sich von Pflanzen und Kleintieren ernähren, etwa Rotaugen oder Brassen – im Gegensatz zu Raubfischen. Für den Anfang reicht das völlig, denn Friedfische beißen oft schön regelmäßig.

Kann mein achtjähriges Kind in Sachsen-Anhalt schon eine Prüfung machen?

Ja. Die Friedfischfischerprüfung ist ab dem vollendeten 8. Lebensjahr möglich und wird laut Gesetz „unter erleichterten Bedingungen" abgelegt (§ 31 FischG LSA). Wie genau sie abläuft, regelt eine Verordnung des Ministeriums – ob sie mündlich stattfindet, steht nicht im Gesetz, das erfragst du am besten beim Landesanglerverband. Der reguläre Fischereischein ist ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich.

Darf mein Kind unter 8 Jahren in Sachsen-Anhalt mit ans Wasser?

Ja, als Unterstützung. § 28 Abs. 2 Nr. 1 FischG LSA stellt Personen von der Scheinpflicht frei, die einen fischereibefugten Scheininhaber „bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen". Der begleitende Erwachsene braucht Fischereischein und Erlaubnisschein. Abködern lebender Fische, Betäuben und Töten überlässt du bitte ihm – das ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz des Bundes, nicht aus dem Fischereirecht des Landes.

Brauche ich in Sachsen-Anhalt zusätzlich zum Schein eine Angelkarte?

Ja. Neben dem Fischereischein brauchst du immer einen Erlaubnisschein (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer. Die Angelkarte legt fest, wo und unter welchen Bedingungen geangelt werden darf.


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Stand: September 2026